Klassifizierung von Touren
Bei Touren unterscheidet man gemeinhin drei Arten: Führungstour, Gemeinschaftstour und Ausbildungtour. Sie unterscheiden sich zum einen durch den Ablauf der Organisation, zum anderen aber vor allem durch ein unterschiedliches Maß an Verantwortung, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. die Tourenleitung übernehmen.
Solltet ihr noch Fragen haben, schreibt am besten direkt die in der Ausschreibung angegebene Tourenleitung an.
Führungstouren richten sich an diejenigen, die zwar die notwendigen technischen und konditionellen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht in der Lage wären, die Tour eigenverantwortlich durchzuführen oder Führungsverantwortung zu übernehmen. Diese übernehmen lizenzierte Trainerinnen und Trainer. Sie treffen alle wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu Sicherungsmaßnahmen an schwierigen Stellen oder zum Tourenabbruch alleine.
Bei Gemeinschaftstouren werden grundsätzlich alle Teilnehmenden als gleichwertig angesehen und wären in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen, insbesondere zu Routenwahl, Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch. Trainer der Sektion können als Organisatoren fungieren, übernehmen jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Daher kann die Schwierigkeit einer Tour (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den teilnehmende Trainer und Trainerinnen ausgebildet und lizenziert sind.
Entscheidend ist nicht die Ausschreibung einer Tour als Gemeinschaftstour, sondern was auf der Tour selbst „gelebt“ wird. Wird beispielsweise ein Gruppenmitglied, das den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil genommen und gesichert, setzt das Gruppenmitglied sein Vertrauen in die sichernde Person und es entsteht unabhängig vom Ausbildungsstand der führenden Position eine Führungssituation. Ebenso entseht eine Führungssituation, falls eine Person eine sicherheitsrelevante Entscheidung für die gesamte Gruppe trifft, beispielsweise die Fortsetzung der Tour trotz drohender Wetterverschlechterung.
Ausbildungs - und Trainingstouren dienen dem Erlernen oder Verbessern von vorhandenen technischen oder konditionellen Fähigkeiten einer Bergsportdisziplin. Wie bei einer Führungstour übernehmen auch hier qualifizierte Trainerinnen und Trainer eine verantwortliche Führungsrolle ein, allerdings wird bei den Teilnehmenden unter Umständen ein deutlich höheres Maß an Können, Selbstständigkeit und damit auch an Eigenverantwortung vorrausgesetzt als bei einer Führungstour.
Rechtliches zu Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren:
Bei Führungstouren
Tourenführer*in übernimmt die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten.
Tourenführer*in genießt das volle Vertrauen der Geführten - auch stillschweigend.
Tourenführer*in trifft die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.
Bei Gemeinschaftstouren
Alle Teilnehmer*innen sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.
Trainer*in/Fachübungsleiter*in kann als Organisator*in fungieren, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm oder ihr nur dann vorgehalten werden, wenn er oder sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätte voraussehen müssen.
Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer*innen und Fachübungsleiter*innen ausgebildet und lizenziert sind.
Bei Ausbildungskursen und Ausbildungstouren
Leiter*innen haben grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer*innen über. Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer*innen zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Sportler*innen auszubilden.
Weitere wichtige Hinweise
Grundsätzlich hat der Sektionsvorstand die Verantwortung für das gesamte Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion. Somit verantwortet der Vorstand auch den Einsatz von Tourenführer*innen, Tourenleiter*innen und Ausbilder*innen, insbesondere dann, wenn diese über den Bereich, für den sie ausgebildet sind, hinaus tätig werden.
Es reicht nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour selbst „gelebt“ wird.
In dem Moment, in dem bei einer Gemeinschaftstour ein*e Trainer*in ein Gruppenmitglied, das den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil nimmt und sichert, und das Gruppenmitglied sein Vertrauen in den oder die Trainer*in setzt, wird daraus eine Führungssituation.